Ein Treppenlift kann Ihrer Mutter oder Ihrem Vater den Weg ins Schlafzimmer wieder ermöglichen und damit eine wichtige Voraussetzung für das Wohnen zu Hause schaffen. Bevor Sie einen Auftrag unterschreiben, sollten Sie jedoch wissen, welche Kosten das Angebot tatsächlich abdeckt und welche Ausgaben später hinzukommen.

Vielleicht begleiten Sie Ihren Vater inzwischen bei jeder Stufe. Vielleicht vermeidet Ihre Mutter das Obergeschoss, obwohl dort ihr Bett steht. Unter solchen Umständen fühlt sich die Suche nach einer Lösung dringend an. Gleichzeitig sind die Treppenlift-Kosten im Internet schwer einzuordnen: Ein einfacher Sitzlift an einer geraden Treppe lässt sich kaum mit einer individuell gefertigten Anlage über mehrere Etagen vergleichen.

Für eine tragfähige Entscheidung brauchen Sie ein vollständiges Angebot, einen Blick auf die voraussichtliche Nutzungsdauer und Klarheit über mögliche Fördermittel. Die folgenden Prüfpunkte helfen Ihnen dabei, ohne Preisversprechen oder Anbieter-Rankings. Ebenso gehört zur Planung die Frage, welche Unterstützung Ihr Angehöriger nach dem Einbau weiterhin benötigt.

Wovon die Treppenlift-Kosten abhängen

Treppenverlauf und Zahl der Etagen

Bei einer geraden Treppe ist die Schienenführung vergleichsweise einfach. Bei Kurven, gewendelten Treppen oder mehreren Podesten muss die Schiene dem Verlauf genau folgen. Eine Kurvenschiene wird individuell gefertigt; das erhöht den Planungs- und Herstellungsaufwand.

Auch die Länge der Strecke zählt. Ein Lift zwischen Erdgeschoss und erstem Stock stellt andere Anforderungen als eine Anlage, die zusätzlich den Keller erschließt. Entscheidend sind außerdem die Stellen, an denen Ihr Angehöriger ein- und aussteigt: Dort müssen ausreichend Platz und eine sichere Parkposition vorhanden sein.

Welcher Lifttyp passt zum Menschen?

Ein Sitzlift setzt voraus, dass die Person auf dem Sitz Platz nehmen und ihn wieder verlassen kann, gegebenenfalls mit Unterstützung. Ein Stehlift kommt nur infrage, wenn das sichere Stehen während der Fahrt möglich ist. Ein Plattformlift transportiert einen Rollstuhl und braucht entsprechend mehr Platz.

Die Auswahl sollte sich deshalb an der tatsächlichen Mobilität orientieren. Lassen Sie beim Termin zeigen, wie der Einstieg, die Fahrt und das Aussteigen funktionieren. Bei gesundheitlichen Unsicherheiten, etwa nach einem Sturz oder bei ausgeprägten Gleichgewichtsproblemen, sollte die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die medizinische Einschätzung übernehmen.

Einbauort und bauliche Besonderheiten

Ein Außenlift benötigt Schutz vor Witterung. Im Haus können Türen, Heizkörper oder ein enger Flur die Schienenführung und Parkposition beeinflussen. Auch der Stromanschluss sowie mögliche zusätzliche Arbeiten gehören in die Kalkulation.

Die Kostenübersicht von BB Treppenlifte und die Übersicht zu Treppenlift-Arten verdeutlichen diese Unterschiede. Solche Anbieterinformationen liefern eine grobe Orientierung. Eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung ist erst das schriftliche Angebot nach einem Vor-Ort-Aufmaß.

FaktorWarum er die Kosten beeinflusstWas Sie fragen sollten
Gerade oder kurvige TreppeKurven erfordern eine individuell angepasste Schiene.Welche Schiene wird gefertigt, und ist sie vollständig im Angebot enthalten?
Sitz-, Steh- oder PlattformliftBauweise, Platzbedarf und Tragfähigkeit unterscheiden sich.Passt die Lösung zur heutigen Mobilität und zum verwendeten Hilfsmittel?
Innen- oder AußenbereichAußenanlagen benötigen Witterungsschutz.Welche Schutzmaßnahmen und Wartungsvorgaben gelten?
Etagen und PodesteLängere Fahrwege und zusätzliche Haltepunkte erhöhen den Aufwand.Sind alle benötigten Haltestellen berücksichtigt?
Hindernisse und ParkpositionTüren oder schmale Durchgänge können besondere Lösungen erfordern.Bleiben Durchgänge und Türen bei geparktem Lift nutzbar?
Strom und NebenarbeitenZusätzliche Anschlüsse oder Anpassungen verursachen weitere Ausgaben.Wer übernimmt diese Arbeiten, und wer berechnet sie?

Angebotscheckliste: Was in jedem Treppenlift-Angebot stehen sollte

Holen Sie mindestens zwei, besser drei Angebote ein. Geben Sie allen Anbietern dieselben Anforderungen mit, damit Sie vergleichbare Leistungen erhalten. Lassen Sie Gerät, Montage und zusätzliche Arbeiten einzeln ausweisen. Eine niedrige Gesamtsumme hilft wenig, wenn wichtige Positionen offenbleiben.

Vor-Ort-Termin und Aufmaß

Klären Sie vorab, ob Beratung und Aufmaß kostenlos und unverbindlich sind. Die Treppe sollte genau vermessen werden. Ebenso gehören die Bewegungsflächen oben und unten sowie die Bedürfnisse Ihres Angehörigen in die Bestandsaufnahme.

Bitten Sie um eine schriftliche Beschreibung der geplanten Anlage. Wenn Ihr Angehöriger einen Rollator benutzt, sollte beim Termin beispielsweise besprochen werden, wie dieser auf beiden Etagen verfügbar ist. Ein Sitzlift transportiert ihn nicht automatisch mit.

Gerät und Ausstattung

Das Angebot sollte Hersteller und Modell nennen sowie angeben, ob es sich um ein neues oder generalüberholtes Gerät handelt. Prüfen Sie außerdem:

  • Tragfähigkeit und passende Abmessungen des Sitzes beziehungsweise der Plattform;
  • Klappmöglichkeiten für Sitz, Armlehnen und Fußstütze;
  • Sicherheitsgurt und beschriebene Sicherheitseinrichtungen;
  • Bedienelemente und Anzahl der Fernbedienungen;
  • vorgesehene Ein- und Ausstiegspositionen.

Eine Ausstattung ist nur hilfreich, wenn Ihr Angehöriger sie bedienen kann. Lassen Sie sich erklären, welche Handgriffe erforderlich sind und welche Unterstützung beim Umsetzen vorgesehen werden muss.

Einbau und Einweisung

Stehen Montage, Anfahrt und Einweisung ausdrücklich im Gesamtpreis? Wer stellt den Elektroanschluss her? Gibt es Nebenarbeiten, die ein anderes Unternehmen ausführt?

Auch die Befestigung sollte verständlich beschrieben sein. Fragen Sie, welche Veränderungen an der Treppe entstehen und wie lange sie während der Montage eingeschränkt nutzbar ist. Die Einweisung sollte Ihr Angehöriger erhalten; sinnvoll ist, dass die regelmäßig unterstützende Person ebenfalls dabei ist.

Wartung und Service

Lassen Sie Wartungsintervalle und Kosten pro Termin schriftlich festhalten. Fragen Sie nach enthaltenen Leistungen, Anfahrtskosten und dem Umgang mit Verschleißteilen. Ein Wartungsvertrag sollte erkennen lassen, welche Reparaturen zusätzlich berechnet werden.

Für die Familie ist auch der Störungsfall entscheidend: Wann ist der Service erreichbar, welche Reaktionszeit wird zugesagt und welche Kosten entstehen außerhalb üblicher Zeiten? Klären Sie die Ersatzteilversorgung und die Bedingungen für einen Akkutausch. „Service inklusive“ ist ohne diese Einzelheiten zu ungenau.

Garantie und Gewährleistung

Gewährleistung und Garantie sind unterschiedliche Dinge. Die Gewährleistung betrifft gesetzliche Rechte bei Mängeln; eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage mit eigenen Bedingungen. Lassen Sie Dauer, Umfang und Ausschlüsse erklären, besonders bei gebrauchten Anlagen.

Prüfen Sie, ob Akku, Verschleißteile, Arbeitszeit und Anfahrt von einer angebotenen Garantie umfasst sind. Fragen Sie außerdem, ob bestimmte Wartungen Voraussetzung für diese Garantie sind.

Rückbau und Rücknahme

Was passiert, wenn der Lift nicht mehr gebraucht wird? Verlangen Sie Angaben zu Demontage, Abtransport und zur Beseitigung von Befestigungsspuren. Eine Rücknahme ist nicht automatisch ein Rückkauf; ein versprochener Rückkauf braucht klare Bedingungen.

Wenn Sie zur Miete wohnen, stimmen Sie den Einbau vorab mit dem Vermieter ab und halten Sie Vereinbarungen zur späteren Wiederherstellung schriftlich fest. Gerade bei gemeinschaftlich genutzten Treppen muss die konkrete Einbausituation geklärt werden.

Vertrag und Zeit zum Prüfen

Zum Angebot gehören Bindefrist, Anzahlung, Lieferzeit und Zahlungsplan. Lassen Sie sich erläutern, was bei einer Verzögerung passiert und welche Bedingungen gelten, falls die Förderung ausbleibt.

Unterschreiben Sie beim ersten Termin nicht unter Zeitdruck. Nehmen Sie die Unterlagen mit und vergleichen Sie sie in Ruhe. Zusagen, die für Ihre Entscheidung ausschlaggebend sind, gehören in den Vertrag. Weitere Hinweise zu den Vertragsfragen bei Miete und Gebrauchtkauf bietet der Ratgeber von Pflegehilfe für Senioren.

Kauf, Miete oder gebraucht: Welche Variante passt?

Kauf bei längerfristigem Bedarf

Beim Neukauf fällt der größte Teil der Ausgaben zu Beginn an. Dafür können Sie Ausstattung und Anlage auf die konkrete Wohnsituation abstimmen. Wartung, Reparaturen und späterer Rückbau bleiben Teil Ihrer Planung.

Ein Kauf ist besonders prüfenswert, wenn der Lift voraussichtlich über längere Zeit regelmäßig genutzt wird. Diese Einschätzung sollte auch berücksichtigen, ob Ihr Angehöriger die gewählte Liftart bei einer Veränderung seiner Mobilität weiterhin nutzen könnte.

Miete bei unklarer Nutzungsdauer

Eine Miete verteilt einen Teil der Kosten auf monatliche Zahlungen. Fragen Sie ausdrücklich, ob Montage und Demontage enthalten sind oder separat berechnet werden. Bei kurvigen Treppen kann die individuell benötigte Schiene die anfänglichen Ausgaben erheblich beeinflussen.

Rechnen Sie daher mehrere Laufzeiten durch, etwa ein Jahr und drei Jahre. Prüfen Sie Mindestmietdauer, Kündigungsbedingungen und eingeschlossene Wartung. Bei einem absehbar kurzen oder unsicheren Bedarf lohnt sich dieser Vergleich besonders. Aus einer niedrigen Monatsrate allein lässt sich die günstigste Variante nicht ableiten.

Gebrauchte und generalüberholte Anlagen

Ein gebrauchter Lift kann die Anschaffungskosten senken. Der genannte Ratgeber von Pflegehilfe für Senioren beschreibt häufig Einsparungen von etwa 30 bis 40 Prozent gegenüber einem Neukauf. Das ist eine Orientierung aus einem Anbieter-Ratgeber, keine Zusage für Ihre Treppe.

Der entscheidende Punkt ist die Schiene: Sie muss passen, angepasst oder neu gefertigt werden. Bei einer Kurventreppe bleibt deshalb oft weniger Spielraum für eine Ersparnis. Lassen Sie sich Zustand, durchgeführte Überholung und enthaltene Bauteile schriftlich bestätigen. Besonders Akku, Gewährleistungsbedingungen und Montage sollten klar geregelt sein.

Ein Privatkauf auf einer Verkaufsplattform birgt zusätzliche Risiken. Ein günstiges Gerät kann unbrauchbar sein, wenn keine passende Schiene, keine fachgerechte Montage oder kein verlässlicher Service verfügbar ist. Klären Sie diese Punkte vor dem Kauf.

VariantePasst besonders, wenn …Darauf achten
Neukaufein längerfristiger, regelmäßiger Bedarf absehbar ist.Vollständige Einbaukosten, Ausstattung, Wartung und Rückbau.
Mietedie Nutzungsdauer kurz oder schwer einzuschätzen ist.Anfangspauschalen, Mindestlaufzeit und Gesamtbetrag über die Laufzeit.
Gebrauchtkauf beim Fachhändlereine passende, geprüfte Anlage verfügbar ist.Schienenanpassung, Überholung, Akku und Gewährleistung.

Besprechen Sie als Familie offen: Wie lange wird der Lift voraussichtlich gebraucht, und wie sicher ist diese Einschätzung? Eine ehrliche Antwort hilft mehr als eine optimistische Rechnung, die nur den heutigen Zustand berücksichtigt.

Laufende Ausgaben nicht vergessen

Wartung, Reparaturen und Betrieb

Neben den Anschaffungs- oder Mietkosten gehören Wartung, mögliche Reparaturen und Stromverbrauch in die Rechnung. Akkus haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Fragen Sie nach den Kosten eines Austauschs einschließlich Einbau und Anfahrt.

Klären Sie mit Ihrer Versicherung, wie Schäden an der Anlage sowie mögliche Haftungsfragen abgedeckt sind. Gehen Sie nicht davon aus, dass jede bestehende Police den Lift automatisch einschließt.

Der Ratgeber von Pflegehilfe für Senioren nennt für Treppenlifte eine mögliche Lebensdauer von 10 bis 20 Jahren. Wie lange eine konkrete Anlage zuverlässig genutzt wird, hängt unter anderem von Nutzung, Zustand und Wartung ab. Bewerten Sie einen Servicevertrag deshalb anhand seiner Leistungen und Laufzeit; die genannte Lebensdauer ist keine Garantie.

Die Gesamtkostenrechnung

Stellen Sie für jede Variante dieselben Kostenblöcke gegenüber:

  1. Anschaffung beziehungsweise Mietzahlungen über die erwartete Nutzungsdauer;
  2. Montage, Schiene und notwendige Nebenarbeiten;
  3. Wartung sowie ein angemessener Puffer für Reparaturen und Akkutausch;
  4. Strom und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungskosten;
  5. Demontage, Abtransport und Wiederherstellung der Treppe.

Ziehen Sie Fördermittel erst ab, wenn sie bewilligt sind. Rechnen Sie bei unsicherer Nutzungsdauer eine kürzere und eine längere Variante durch. So sehen Sie, wie stark sich das Ergebnis verändert, wenn der Lift früher entbehrlich wird oder länger gebraucht wird als erwartet.

Zuschüsse und Finanzierung: Pflegekasse und KfW

Ablauf: Pflegegrad, Kostenvoranschlag, Antrag bei der Pflegekasse, Bewilligung, Auftrag.

Pflegekasse: Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Ein Treppenlift kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschusst werden. Die Grundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Voraussetzung ist Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad. Die Maßnahme muss im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in derselben Wohnung, sind bis zu 4.180 Euro pro Person möglich, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme. Diese Höchstbeträge bedeuten keine automatische Bewilligung in voller Höhe.

Die Leistung ist subsidiär: Vorrangige Ansprüche gegenüber anderen zuständigen Leistungsträgern werden berücksichtigt. Fragen Sie Ihre Pflegekasse außerdem, welche gleichzeitig geplanten Anpassungen sie als eine Maßnahme zusammenfasst.

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung ist eine eigene Leistung. Informationen zu anderen Leistungen finden Sie im Leistungsüberblick des Bundesgesundheitsministeriums sowie in unseren Beiträgen zu Pflegegeld bei Pflegegrad 2 und Pflegegeld bei Pflegegrad 3.

So bereiten Sie den Antrag vor

Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag vor der Auftragserteilung und warten Sie die Bewilligung ab. Beschreiben Sie konkret, weshalb die Treppe den Alltag einschränkt: etwa weil das Schlafzimmer nicht mehr sicher erreichbar ist oder die Unterstützung beim Treppensteigen erheblichen Aufwand verursacht.

  1. Pflegekasse nach Formular und benötigten Nachweisen fragen.
  2. Vor-Ort-Aufmaß durchführen lassen und ein vollständiges Angebot einholen.
  3. Antrag samt Kostenvoranschlag und Begründung einreichen; Eingang dokumentieren.
  4. Bewilligung und Bedingungen prüfen, anschließend den Auftrag erteilen.
  5. Rechnung und erforderliche Nachweise entsprechend den Vorgaben der Pflegekasse einreichen.

Bei einem Gebrauchtkauf sollten Sie die Anforderungen an eine Fachhändler-Rechnung vorab klären. Lassen Sie Gerät, Schiene und Montage nachvollziehbar ausweisen.

Nach § 40 SGB XI muss die Pflegekasse grundsätzlich innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird eine Pflegefachperson oder der Medizinische Dienst beteiligt, beträgt die Frist fünf Wochen. Kann die Kasse die Frist nicht einhalten, muss sie rechtzeitig eine begründete Mitteilung geben. Ohne Mitteilung eines hinreichenden Grundes gilt die beantragte Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Lassen Sie bei einer ausbleibenden Entscheidung die Voraussetzungen dieser gesetzlichen Regelung prüfen, bevor Sie daraus finanzielle Verpflichtungen ableiten.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Der KfW-Kredit 159 fördert den Abbau von Barrieren mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Treppenlifte gehören zum Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen“. Es handelt sich um einen zurückzuzahlenden Kredit, nicht um einen Zuschuss.

Auch Mieter können unter den Programmbedingungen antragsberechtigt sein. Die Arbeiten müssen durch Fachunternehmen erfolgen; Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, beispielsweise Ihre Bank. Für Lieferungs- oder Leistungsverträge vor der Antragstellung nennt die oben verlinkte KfW-Programmseite zwei Wege: Sie vereinbaren von Anfang an eine nach den Programmbedingungen zulässige aufschiebende Bedingung, oder Ihr Finanzierungspartner dokumentiert vor dem Vertragsabschluss das Beratungsgespräch zur Förderung auf dem KfW-Formular. Eine aufschiebende Bedingung darf nicht nachträglich ergänzt werden; bei diesem Weg dürfen die Bauarbeiten erst nach der Antragstellung beginnen. Für Kaufverträge vor der Antragstellung verlangt die KfW eine aufschiebende Bedingung; das dokumentierte Beratungsgespräch ist dafür keine Alternative. Klären Sie vor der Unterschrift mit Ihrem Finanzierungspartner, welche Vertragsart vorliegt und welcher Weg für Ihr Vorhaben gilt.

Dieselbe Maßnahme lässt sich nicht doppelt mit KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss finanzieren. Eine Kombination für unterschiedliche Maßnahmen ist unter den jeweiligen Bedingungen möglich. Dafür sollten die Maßnahmen und ihre Kosten sauber getrennt sein.

Weitere Fördermöglichkeiten prüfen

Fragen Sie eine örtliche Wohnberatungsstelle nach regionalen Programmen und prüfen Sie die aktuell verfügbaren KfW-Angebote. Programme, Mittelverfügbarkeit und Antragsbedingungen ändern sich. Entscheidend sind die Regeln zum Antragszeitpunkt und die Bewilligung für Ihren Einzelfall; ein Hinweis im Verkaufsgespräch ersetzt diese Prüfung nicht.

Alltagsbeispiel: Der Lift ist eingebaut, und dann?

Was sich für Familie Berger verändert

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Frau Berger ist 84 Jahre alt und hat einen Pflegegrad. Ihr Schlafzimmer liegt im Obergeschoss. Nach Bewilligung eines Zuschusses wird ein Sitzlift eingebaut. Nun erreicht sie ihr Schlafzimmer wieder, ohne die Stufen bewältigen zu müssen.

Ihre Tochter wohnt 80 Kilometer entfernt. Beim nächsten Besuch merkt sie, dass ihre Mutter beim Aufstehen vom Liftsitz weiterhin Unterstützung braucht. Duschen und Einkaufen sind ebenfalls schwierig. Arzttermine müssen organisiert werden; abends fühlt sich Frau Berger häufig allein, nachts unsicher.

Auch die Medikamenteneinnahme beschäftigt die Tochter. Fragen zur Verordnung, Dosierung oder zu Veränderungen der Behandlung gehören zur behandelnden Ärztin oder zum behandelnden Arzt. Die Familie muss zusätzlich klären, wie die vereinbarte Versorgung im Alltag zuverlässig umgesetzt wird.

Der Lift reduziert die bauliche Barriere. Persönliche Unterstützung ersetzt er nicht. Für Familie Berger bedeutet das: Neben der technischen Lösung braucht es eine verlässliche Organisation der täglichen Hilfe.

Signale für zusätzlichen Betreuungsbedarf

Schauen Sie nach dem Einbau gemeinsam auf den gesamten Tagesablauf. Zusätzliche Unterstützung ist besonders zu prüfen, wenn:

  • Hinsetzen und Aufstehen am Lift nur mit Hilfe sicher gelingen;
  • Körperpflege oder Ankleiden regelmäßig ausfallen;
  • Mahlzeiten und Einkäufe nicht mehr zuverlässig organisiert sind;
  • Arztbesuche ohne Begleitung kaum möglich sind;
  • Unsicherheit oder Einsamkeit den Alltag stark prägen;
  • Angehörige die notwendige Hilfe dauerhaft nicht abdecken können.

Geht es vor allem um einzelne Aufgaben im Haushalt, kann zunächst eine punktuelle Unterstützung passen. Unser Beitrag „Haushaltshilfe in der Nähe finden: Welche Unterstützung brauchen Senioren wirklich?“ hilft Ihnen, diesen Bedarf genauer einzugrenzen.

Wenn mehr als die Treppe zum Problem wird: Betreuung zu Hause mit Avanti Medic

Unterstützung im gemeinsamen Alltag

Wir sind kein Treppenliftanbieter. Bei Avanti Medic vermitteln wir seit 2012 häusliche Betreuung in ganz Deutschland. Die Betreuungskräfte aus Polen leben mit dem Senior oder der Seniorin in häuslicher Gemeinschaft.

Unser Angebot umfasst Seniorenbetreuung, Demenzbetreuung und Haushaltshilfe. Dazu gehören Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, Hygiene und Mobilität, Gesellschaft sowie Begleitung zu Arztbesuchen. Damit lässt sich die technische Anpassung des Zuhauses um persönliche Hilfe ergänzen. Medizinische Entscheidungen bleiben bei den behandelnden Ärzten; medizinisch notwendige Versorgung muss gesondert organisiert werden. Das Zusammenleben bedeutet keine ununterbrochene Betreuung durch eine einzelne Person.

Planbare Bedingungen für Ihre Familie

Bei uns fallen keine Vermittlungsgebühren an. Wir arbeiten mit festen Pauschalpreisen ohne versteckte Kosten. Die Kosten richten sich nach der individuellen Situation; eine Orientierung finden Sie in unserer Preisliste.

Es gelten eine Kündigungsfrist von 14 Tagen und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Pause der Betreuung ist möglich. Nach Möglichkeit wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte ab. Unsere Rechnungen können Sie unter den geltenden steuerlichen Voraussetzungen in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.

Wenn Sie feststellen, dass neben der Treppe auch der Alltag Unterstützung braucht, beschreiben Sie Ihre Situation in unserem kostenlosen Fragebogen. Sie können uns auch unter 0157 369 60 387 anrufen. So lässt sich klären, welche häusliche Betreuung zum Bedarf Ihres Angehörigen und zur Situation Ihrer Familie passt.