Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Anspruch, Höhe und Finanzierung der Betreuung

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 2026 monatlich 599 Euro. Damit lässt sich ein Teil der häuslichen Versorgung finanzieren. Für eine verlässliche Betreuung brauchen Sie zusätzlich einen Plan: Wer hilft morgens beim Aufstehen, wer übernimmt den Haushalt und wer ist zuständig, wenn nachts Unterstützung nötig wird?
Gerade wenn Sie bereits viel für einen Angehörigen übernehmen, ist diese Unterscheidung entscheidend: Das Pflegegeld ist ein Finanzierungsbaustein. Es sagt weder aus, wie viel Betreuung Ihr Angehöriger benötigt, noch deckt es automatisch die tatsächlichen Kosten. Sobald ein Pflegedienst über Pflegesachleistungen hinzukommt, verändert sich außerdem die Höhe des ausgezahlten Pflegegeldes.
Leistungsstand: 2026. Grundlage sind die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, der Pflegekassen und die genannten gesetzlichen Regelungen. Über Ihren individuellen Leistungsanspruch entscheidet die zuständige Pflegekasse.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
Das Bundesgesundheitsministerium zur häuslichen Pflege nennt für Pflegegrad 3 ein Pflegegeld von 599 Euro monatlich. Dieser volle Betrag gilt, wenn die Voraussetzungen für Pflegegeld erfüllt sind und keine anteilige Kürzung, etwa durch eine Kombinationsleistung, erfolgt.
Für die Planung zu Hause sollten Sie die folgenden Leistungen auseinanderhalten. Die Beträge entsprechen der Leistungsübersicht der TK-Pflegeversicherung für Pflegegrad 3.
| Leistung | Betrag 2026 | Bedeutung für Ihre Planung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 Euro monatlich | Geldleistung für die selbst sichergestellte häusliche Pflege |
| Pflegesachleistungen | Bis zu 1.497 Euro monatlich | Leistungen zugelassener ambulanter Dienste; bei Kombination sinkt das Pflegegeld anteilig |
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro monatlich | Zweckgebundene Erstattung für bestimmte geeignete Angebote |
| Tages- und Nachtpflege | Bis zu 1.357 Euro monatlich | Leistungsrahmen für teilstationäre Pflege unter den jeweiligen Voraussetzungen |
| Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Bis zu 3.539 Euro jährlich | Gemeinsames Budget für diese beiden Leistungen, kein dauerhafter monatlicher Zuschuss |
Diese Beträge dürfen Sie nicht zu einem frei verfügbaren Monatsbudget addieren. Einige Leistungen werden direkt mit zugelassenen Diensten abgerechnet, andere erstatten nachgewiesene Aufwendungen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen beeinflussen sich bei einer Kombination gegenseitig.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad beschreibt die Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Maßgeblich ist, wie gut ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann und wobei er Unterstützung benötigt. Die gesetzliche Grundlage für die Einstufung ist § 15 SGB XI.
Aus dem Pflegegrad ergibt sich kein einheitlicher täglicher Stundenplan. Eine Person braucht vor allem körperliche Hilfe beim Waschen und Ankleiden. Eine andere benötigt zusätzlich häufige Orientierung und Begleitung. Deshalb können zwei Familien mit Pflegegrad 3 sehr unterschiedliche Betreuungslösungen brauchen.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- Pflegegrad 3 ist von der Pflegekasse anerkannt.
- Die häusliche Pflege wird in geeigneter Weise selbst sichergestellt, beispielsweise durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
- Die Leistung wurde bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
- Die notwendige Vorversicherungszeit ist erfüllt: grundsätzlich mindestens zwei Jahre Versicherung oder Familienversicherung innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Antrag.
Die Vorversicherungszeit und den Leistungsbeginn regelt § 33 SGB XI. Bei Fragen zu Ihrer Versicherungsbiografie sollte die Pflegekasse die Voraussetzungen konkret prüfen.
Wem wird das Geld überwiesen?
Anspruchsberechtigt ist die pflegebedürftige Person. Die Pflegekasse überweist ihr das Pflegegeld; es wird nicht automatisch an die Tochter, den Ehepartner oder einen Betreuungsanbieter ausgezahlt.
Die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung frei verfügen. Häufig wird damit die Unterstützung durch Angehörige anerkannt. Es kann auch zur Finanzierung einer selbst organisierten häuslichen Versorgung beitragen. Voraussetzung bleibt, dass die notwendige Pflege tatsächlich sichergestellt ist.
Pflegegeld beantragen: vom ersten Kontakt bis zum Bescheid
Den Antrag frühzeitig stellen
Wenden Sie sich an die Pflegekasse Ihres Angehörigen. Sie ist bei dessen Krankenkasse angesiedelt. Nach den Informationen des BMG zum Antragsverfahren ist auch eine telefonische Antragstellung möglich. Notieren Sie das Datum und bitten Sie um eine Bestätigung.
Ein möglicher Einstieg lautet: „Ich möchte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Die Versorgung soll zu Hause stattfinden. Bitte informieren Sie mich über Pflegegeld und eine mögliche Kombination mit einem Pflegedienst.“ Wenn Sie den Antrag für Ihren Angehörigen übernehmen, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.
Besteht Pflegegrad 3 bereits, klären Sie, welche Leistungsart aktuell hinterlegt ist. Vielleicht werden bisher ausschließlich Pflegesachleistungen genutzt, obwohl die Familie künftig einen Teil der Versorgung selbst übernehmen möchte.
Die Begutachtung mit konkreten Alltagssituationen vorbereiten
Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachter. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen; dort erfolgt die Begutachtung durch Medicproof.
Für die Vorbereitung hilft eine kurze Aufzeichnung über mehrere typische Tage. Beschreiben Sie, was Ihr Angehöriger selbst schafft und welche Unterstützung tatsächlich nötig ist. „Beim Aufstehen muss jemand helfen und bis zum Bad begleiten“ ist aussagekräftiger als „Das Gehen klappt schlecht“.
- Legen Sie vorhandene Arztberichte und einen aktuellen Medikamentenplan bereit.
- Notieren Sie Hilfen bei Körperpflege, Toilettengängen und Mahlzeiten.
- Erfassen Sie auch nächtliche Unterstützung und Situationen, in denen Orientierung fehlt.
- Bitten Sie möglichst eine Person dazu, die den täglichen Unterstützungsbedarf gut kennt.
Beschreiben Sie den üblichen Alltag, einschließlich schwieriger Tage. Gerade Angehörige gleichen Einschränkungen oft so selbstverständlich aus, dass der dahinterstehende Aufwand im Gespräch kaum sichtbar wird.
Bescheid und Leistungsbeginn prüfen
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage. In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen; außerdem gibt es gesetzliche Ausnahmen bei der Fristberechnung. Fragen Sie nach, wenn die Entscheidung ausbleibt.
Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt, frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen. Bestand die Pflegebedürftigkeit bereits in einem früheren Kalendermonat und wird der Antrag erst später gestellt, sieht § 33 SGB XI einen Beginn ab dem Anfang des Antragsmonats vor. Eine Nachzahlung nach der Bewilligung richtet sich nach diesem festgestellten Beginn.
Prüfen Sie im Bescheid deshalb Pflegegrad, Leistungsart und Startdatum. Falls die Entscheidung den tatsächlichen Bedarf aus Ihrer Sicht nicht abbildet, lassen Sie sich das Gutachten erläutern und beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Pflegegeld wird regelmäßig im Voraus gezahlt. Die AOK beschreibt die Auszahlung beispielsweise am letzten Werktag für den folgenden Monat oder am ersten Werktag des laufenden Monats. Den konkreten Ablauf erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Bei Kombinationsleistungen muss berücksichtigt werden, welchen Anteil des Sachleistungsbudgets der Pflegedienst verbraucht hat. Lassen Sie sich erklären, wann das verbleibende Pflegegeld berechnet wird und wie die Kasse spätere Abrechnungskorrekturen behandelt. Planen Sie mit diesem Betrag erst dann fest, wenn die Aufteilung geklärt ist.
Was passiert bei einem Krankenhausaufenthalt?
Für 2026 beschreibt die TK eine Weiterzahlung des Pflegegeldes bei einem durchgängigen Krankenhausaufenthalt für bis zu acht Wochen beziehungsweise 56 Tage. Danach wird die Zahlung unterbrochen; nach der Entlassung nach Hause wird sie wieder aufgenommen. Ältere Informationen mit einer Vierwochenfrist sind für diese aktuelle Regelung überholt.
Melden Sie Krankenhausaufenthalte und Veränderungen der Versorgung zeitnah. Auch die Aufnahme eines Pflegedienstes oder der Wechsel in eine andere Pflegeform kann die Zahlung verändern. Einzelheiten erläutert die TK unter Gründe für eine Kürzung des Pflegegeldes.
Beratungseinsätze: einmal pro Kalenderhalbjahr
Wenn Sie bei Pflegegrad 3 ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist ein Beratungseinsatz pro Kalenderhalbjahr verpflichtend. Organisieren Sie also einen Termin für Januar bis Juni und einen weiteren für Juli bis Dezember. Die Pflegekasse trägt die Kosten des vorgesehenen Beratungseinsatzes.
Wozu dient die Beratung?
Eine Pflegefachperson schaut gemeinsam mit Ihnen auf die Versorgung zu Hause. Dabei können ganz praktische Fragen besprochen werden: Ist die Hilfe beim Aufstehen sicher organisiert? Fehlen geeignete Hilfsmittel? Wo braucht die Familie Entlastung?
Den Besuch können beispielsweise zugelassene Pflegedienste oder anerkannte Beratungsstellen durchführen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung, wie der Nachweis an die Pflegekasse übermittelt wird, und bewahren Sie Ihre Unterlagen auf.
Bei einer Kombination mit tatsächlichen Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes besteht diese Pflicht zum regelmäßigen Beratungseinsatz grundsätzlich nicht. Eine halbjährliche Beratung bleibt freiwillig möglich. Falls Sie andere Leistungsformen wie den Umwandlungsanspruch nutzen, lassen Sie die Beratungspflicht gesondert prüfen.
Versäumte Termine können die Zahlung gefährden
Fehlt der erforderliche Nachweis, drohen nach dem vorgesehenen Verfahren eine Kürzung und bei weiter ausbleibender Beratung die Einstellung des Pflegegeldes. Die TK erläutert Beratungstermine und Folgen fehlender Nachweise.
Vereinbaren Sie den nächsten Termin möglichst direkt beim Besuch. Das entlastet Sie organisatorisch und verhindert, dass die Frist zwischen Arztterminen und Alltagsaufgaben untergeht.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen richtig kombinieren
Viele Familien benötigen beides: Unterstützung durch einen zugelassenen Pflegedienst und selbst organisierte Hilfe im Alltag. Dafür gibt es die Kombinationsleistung.
Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.497 Euro monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag ist kein zusätzlich ausgezahltes Pflegegeld. Über ihn werden entsprechende Leistungen zugelassener ambulanter Dienste abgerechnet. Eine privat vereinbarte Betreuungsrechnung wird nicht allein durch den bestehenden Pflegegrad zur Pflegesachleistung.
So berechnen Sie das verbleibende Pflegegeld
Entscheidend ist der prozentuale Verbrauch des Sachleistungsbudgets. Wird beispielsweise 40 Prozent davon genutzt, bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes.
Verbleibendes Pflegegeld = 599 Euro × (1 − genutzte Pflegesachleistungen ÷ 1.497 Euro)
Diese Formel und die Rechenbeispiele im Folgenden setzen voraus, dass Sie keinen zusätzlichen Umwandlungsanspruch nutzen. Über den Umwandlungsanspruch lassen sich nicht verbrauchte Pflegesachleistungen für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Auch die dafür verwendeten Beträge zählen zum Verbrauch des Sachleistungsbudgets und verringern das verbleibende Pflegegeld entsprechend. Sie müssen deshalb in der Formel zu den genutzten Pflegesachleistungen hinzugerechnet werden. Einzelheiten erläutert das BMG zum Umwandlungsanspruch.
| Verbrauch des Sachleistungsbudgets | Abgerechnete Sachleistungen | Verbleibendes Pflegegeld |
|---|---|---|
| 0 Prozent | 0 Euro | 599 Euro |
| 40 Prozent | 598,80 Euro | 359,40 Euro |
| 50 Prozent | 748,50 Euro | 299,50 Euro |
| 100 Prozent | 1.497 Euro | 0 Euro |
Das sind Rechenbeispiele zur Aufteilung der Pflegekassenleistungen, keine Preise für bestimmte Besuche oder Betreuungspakete. Welche Unterstützung der Pflegedienst dafür erbringt, ergibt sich aus dem individuellen Leistungsangebot.
Bei einer Ausschöpfung von 40 Prozent erhält die Familie somit 359,40 Euro Pflegegeld. Die 598,80 Euro Sachleistung dürfen nicht noch einmal als verfügbares Geld für eine separate Betreuung eingeplant werden.
Die Aufteilung mit der Pflegekasse abstimmen
Beantragen Sie die Kombination bei Ihrer Pflegekasse. § 38 SGB XI sieht eine sechsmonatige Bindung an die Entscheidung über das Verhältnis von Geld- und Sachleistungen vor. Klären Sie vorab, wie die Kasse schwankende monatliche Abrechnungen handhabt.
Ändert sich der Unterstützungsbedarf wesentlich, sprechen Sie die notwendige Anpassung direkt an. Lassen Sie sich den künftigen Leistungsumfang des Pflegedienstes und die Auswirkungen auf das Pflegegeld erklären, bevor Sie Ihr Familienbudget neu festlegen.
Ein häuslicher Betreuungsplan für Pflegegrad 3
Das folgende Beispiel ist fiktiv und dient der Planung. Frau Schneider lebt zu Hause und hat Pflegegrad 3. Sie braucht morgens Hilfe bei der Körperpflege und beim Ankleiden. Tagsüber benötigt sie Unterstützung bei Mahlzeiten und im Haushalt. Ihre Tochter übernimmt Einkäufe und organisatorische Aufgaben, kann aber nicht täglich vor Ort sein.
Die Familie prüft eine Kombination aus ambulantem Pflegedienst und einer Betreuungskraft, die mit Frau Schneider in häuslicher Gemeinschaft lebt. Vor der Entscheidung hält sie fest, welche Aufgaben wann anfallen.
| Alltagssituation | Geplante Unterstützung | Was vorher geklärt werden muss |
|---|---|---|
| Morgens | Pflegedienst für vereinbarte Hilfe bei Körperpflege und Ankleiden | Konkrete Leistungen, Besuchszeiten und monatlicher Sachleistungsverbrauch |
| Tagsüber | Häusliche Betreuung für Mahlzeiten, Haushalt, Gesellschaft und Begleitung | Umfang der Unterstützung und selbstständig mögliche Aktivitäten |
| Arzttermine und Organisation | Abstimmung zwischen Tochter und Betreuungskraft | Begleitung, Informationsweitergabe und erreichbare Kontaktpersonen |
| Abends | Vereinbarte Hilfe im Alltag durch Betreuung oder Familie | Feste Zuständigkeit und Vertretung |
| Nachts | Gesonderte Lösung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf | Häufigkeit der Hilfen, Zuständigkeit und zusätzliche Unterstützung |
Aufgaben und Verfügbarkeit müssen zusammenpassen
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft erleichtert viele tägliche Abläufe. Daraus folgt jedoch keine ununterbrochene Einsatzbereitschaft einer einzelnen Person. Wiederkehrende nächtliche Hilfe und die Abdeckung von Abwesenheiten gehören ausdrücklich in die Planung.
Auch die Abgrenzung zur medizinischen Versorgung muss klar sein. Welche Behandlung erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Medizinische Maßnahmen werden gesondert mit den zuständigen Fachpersonen organisiert.
Den Plan mit der Kombinationsrechnung verbinden
Nehmen wir für die reine Finanzierungsrechnung an, Frau Schneiders Pflegedienst verbraucht monatlich 40 Prozent des Sachleistungsbudgets. Dann bleiben 359,40 Euro Pflegegeld für die selbst organisierte Versorgung. Ob die im Plan gewünschten Einsätze tatsächlich dieser Quote entsprechen, muss der Kostenvoranschlag des Pflegedienstes zeigen.
Die Familie prüft anschließend die separate Betreuungsrechnung und ihre weiteren Ausgaben. Erst jetzt wird sichtbar, welcher Eigenanteil verbleibt und ob der Plan auf Dauer tragbar ist.
Weitere Leistungen haben eigene Voraussetzungen
Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er dient der Erstattung bestimmter Aufwendungen, beispielsweise für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Er wird nicht automatisch zusammen mit dem Pflegegeld zur freien Verwendung ausgezahlt.
Bei Pflegegrad 3 lässt sich darüber etwa nicht die Hilfe eines Pflegedienstes bei der körperbezogenen Selbstversorgung finanzieren. Für andere geeignete Unterstützungsleistungen gelten die jeweiligen Voraussetzungen. Prüfen Sie deshalb vor einer Buchung, ob das konkrete Angebot anerkannt und erstattungsfähig ist.
Nicht verbrauchte Beträge werden übertragen. Restbeträge aus einem Kalenderjahr können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres genutzt werden. Die Einzelheiten beschreibt das BMG zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ein gemeinsamer Jahresbetrag
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Wer einen Teil für eine Leistung verbraucht, hat entsprechend weniger für die andere übrig.
Verhinderungspflege setzt voraus, dass eine bisher pflegende Person vorübergehend verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesene Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Das regelt § 39 SGB XI.
Dieses Budget ist kein pauschaler Zuschuss für eine dauerhaft vereinbarte Betreuung. Während Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege wird das bisher bezogene, gegebenenfalls anteilige Pflegegeld grundsätzlich für jeweils bis zu acht Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Für stundenweise Ersatzpflege bestehen Besonderheiten; lassen Sie den konkreten Fall berechnen.
Tagespflege als zusätzliche Organisationsmöglichkeit
Wenn Betreuung zu Hause allein den Tagesablauf nicht ausreichend abdeckt, kann Tagespflege eine passende Ergänzung sein. Bei Pflegegrad 3 beträgt der Leistungsrahmen für Tages- und Nachtpflege bis zu 1.357 Euro monatlich. Lassen Sie sich von der Einrichtung aufschlüsseln, welche Kosten übernommen werden und welche Eigenanteile verbleiben.
Für alle Erstattungsleistungen gilt: Lassen Sie die Zuordnung vorab klären und reichen Sie dieselben Kosten nicht mehrfach zur Erstattung ein.
Was bleibt für die Familie zu finanzieren?
Beginnen Sie mit den tatsächlichen Ausgaben und ziehen Sie nur Leistungen ab, die für diese Versorgung verfügbar sind. Trennen Sie dabei die Abrechnung des Pflegedienstes von einer separat vereinbarten häuslichen Betreuung.
Für das Beispiel mit 40 Prozent Sachleistungsverbrauch lautet die vereinfachte Rechnung:
Separater Betreuungsaufwand abzüglich 359,40 Euro verfügbarem Pflegegeld = verbleibender Finanzierungsbedarf für diesen Betreuungsanteil.
Das gilt nur, soweit das Pflegegeld vollständig dafür eingesetzt wird. Wird ein Teil bereits für andere notwendige Hilfen verwendet, steht entsprechend weniger zur Verfügung. Weitere Erstattungen gehören erst dann in die Rechnung, wenn ihre Voraussetzungen und die zugehörigen Ausgaben geklärt sind.
Unsere Betreuungskosten hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Unsere Preisliste zur häuslichen Betreuung hilft Ihnen, die Angaben für eine fallbezogene Einschätzung einzuordnen.
Diese Fragen sollten vor einer Zusage beantwortet sein
- Wie hoch ist das Pflegegeld nach dem geplanten Sachleistungsverbrauch tatsächlich?
- Welche Ausgaben trägt die Pflegekasse direkt, welche erstattet sie gegen Nachweis?
- Ist ein vorgesehener Entlastungsdienst anerkannt?
- Welche Eigenanteile fallen neben der Betreuungsrechnung an?
- Wer übernimmt zusätzliche Hilfe, wenn sich der Bedarf erhöht oder jemand ausfällt?
Bitten Sie die Pflegekasse um eine verständliche Aufstellung. Halten Sie außerdem fest, welchen monatlichen Eigenanteil die Familie zuverlässig tragen kann und welche Reserve für vorübergehend höhere Ausgaben vorhanden ist.
Den Bedarf klären und die Betreuung zu Hause vorbereiten
Wenn Ihr Angehöriger vor allem im täglichen Leben mehr Unterstützung braucht, kann eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft eine passende Lösung sein. Wir vermitteln bei Avanti Medic seit 2012 häusliche Betreuung in ganz Deutschland. Unsere Betreuungskräfte aus Polen leben mit der betreuten Person zusammen und unterstützen unter anderem bei Alltag, Hygiene, Mobilität und Haushaltsführung. Dazu gehören auch Gesellschaft und die Begleitung zu Arztterminen.
Wir berechnen keine Vermittlungsgebühren und arbeiten mit festen Pauschalpreisen ohne versteckte Kosten. Soweit möglich, wechseln sich zwei feste Betreuungskräfte ab. Welche Unterstützung zu Ihrer Familie passt und wie hoch die Kosten dafür sind, hängt von der individuellen Situation ab; eine vollständige Finanzierung durch Pflegekassenleistungen lässt sich daraus nicht ableiten.
Für den nächsten Schritt müssen Sie noch keinen fertigen Betreuungsplan haben. Nutzen Sie unseren kostenlosen Fragebogen zur individuellen Bedarfsklärung und beschreiben Sie, wobei Ihr Angehöriger Unterstützung benötigt. So lässt sich eine konkrete Betreuungslösung mit dem verfügbaren Pflegegeld und Ihrem Familienbudget abgleichen. Wenn Sie lieber persönlich sprechen möchten, erreichen Sie uns unter 0157 369 60 387.
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