Anspruch auf Haushaltshilfe: Wer hat ein Recht darauf und wie kann sie finanziert werden?

Haushaltshilfe in Deutschland: Anspruch, Kosten und Leistungen der Krankenkassen

In Deutschland haben gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse finanziert wird. Diese Leistung ist besonders wichtig für Menschen, die aufgrund von Krankheit, einem Krankenhausaufenthalt oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Haushalt selbstständig zu führen. Die Haushaltshilfe umfasst verschiedene Aufgaben wie Reinigung, Kinderbetreuung, Wäschepflege und die Zubereitung von Mahlzeiten. Um eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise das Fehlen einer im Haushalt lebenden Person, die diese Aufgaben übernehmen könnte. Die Dauer der Kostenübernahme durch die Krankenkasse beträgt in der Regel bis zu vier Wochen, kann sich aber auf bis zu 26 Wochen verlängern, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt. Für die Beantragung ist ein ärztliches Attest erforderlich, und die Krankenkassen sind verpflichtet, die Antragsteller umfassend zu beraten.

Anspruch auf Haushaltshilfe: Wer hat ein Recht darauf?

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe in Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und richtet sich nach den individuellen Umständen des Versicherten. Grundsätzlich haben gesetzlich Krankenversicherte ein Recht auf diese Leistung, wenn sie aufgrund von Krankheit, einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer Rehabilitationsmaßnahme vorübergehend außerstande sind, ihren Haushalt weiterzuführen. Entscheidend ist dabei, dass keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann.

Besonders berücksichtigt werden Familien mit Kindern. Ist ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt, das auf Hilfe angewiesen ist, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, eine Haushaltshilfe bewilligt zu bekommen. Auch Schwangere und Mütter nach der Entbindung können unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben.

Darüber hinaus können auch andere Personengruppen berechtigt sein:

  • Alleinerziehende, die aufgrund von Krankheit die Versorgung ihrer Kinder nicht gewährleisten können
  • Ältere Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt Unterstützung im Haushalt benötigen
  • Personen, die eine ambulante Krebstherapie durchlaufen und temporär Hilfe im Alltag brauchen

Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf eine Haushaltshilfe immer im Einzelfall geprüft wird. Die Krankenkassen berücksichtigen dabei die persönliche Situation des Versicherten, die Art und Schwere der Erkrankung sowie die familiären Umstände. In jedem Fall ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt. Versicherte sollten sich frühzeitig mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um die genauen Bedingungen und den Umfang der möglichen Leistungen zu klären.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Haushaltshilfe

Um eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bewilligt zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind gesetzlich geregelt und dienen dazu, sicherzustellen, dass die Leistung nur in Fällen echter Bedürftigkeit gewährt wird:

  • Gesundheitliche Einschränkung: Der Versicherte muss aufgrund von Krankheit, Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation oder Rehabilitation vorübergehend außerstande sein, den Haushalt weiterzuführen.
  • Fehlende Unterstützung im Haushalt: Es darf keine andere im Haushalt lebende Person geben, die den Haushalt weiterführen kann. Dies betrifft auch Kinder ab 12 Jahren, die als fähig angesehen werden, grundlegende Haushaltsaufgaben zu übernehmen.
  • Kinder im Haushalt: Besonders berücksichtigt werden Haushalte mit Kindern unter 12 Jahren oder mit behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind.
  • Ärztliche Verordnung: Ein ärztliches Attest muss die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigen.
  • Zeitliche Begrenzung: Der Anspruch ist in der Regel auf vier Wochen begrenzt, kann aber bei Vorhandensein von Kindern unter 12 Jahren oder behinderten Kindern auf bis zu 26 Wochen ausgedehnt werden.
  • Antragstellung: Die Haushaltshilfe muss bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Krankenkassen den Einzelfall prüfen und auch zusätzliche Leistungen anbieten können, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Einige Kassen gewähren beispielsweise Haushaltshilfe auch bei weniger schweren Erkrankungen oder in besonderen familiären Situationen. Versicherte sollten sich daher immer direkt bei ihrer Krankenkasse über die spezifischen Möglichkeiten informieren.

Kosten und Finanzierung der Haushaltshilfe

Die Kosten für eine Haushaltshilfe und deren Finanzierung sind ein wichtiger Aspekt, den Versicherte bei der Beantragung berücksichtigen müssen. Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine genehmigte Haushaltshilfe, jedoch gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Kostenübernahme: Die Krankenkasse trägt in der Regel die vollen Kosten für eine von ihr gestellte oder vermittelte Haushaltshilfe.
  • Zuzahlung: Versicherte müssen mit einer Zuzahlung rechnen. Diese beträgt 10% der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Leistungen wegen Schwangerschaft oder Entbindung entfällt die Zuzahlung.
  • Selbst beschaffte Hilfe: Wenn Versicherte eine Haushaltshilfe selbst organisieren, erstattet die Krankenkasse die Kosten in angemessener Höhe. Dies sollte vorab mit der Kasse abgesprochen werden.
  • Verwandte und Verschwägerte: Bei Hilfe durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden in der Regel nur die Fahrtkosten und der Verdienstausfall erstattet.

Die tatsächlichen Kosten können je nach Region, Umfang der benötigten Hilfe und Qualifikation der Haushaltshilfe variieren. Es ist ratsam, sich vor der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse über die genauen Konditionen zu informieren. Einige Kassen bieten auch zusätzliche Leistungen oder günstigere Konditionen an, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Für Versicherte, die die Zuzahlung nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Dies ist insbesondere für chronisch Kranke oder Personen mit geringem Einkommen relevant. Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten umfassend über Finanzierungsmöglichkeiten und eventuelle Unterstützungsleistungen zu beraten.

Zuzahlungen und Eigenanteile

Bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe durch die Krankenkasse sind Versicherte in der Regel verpflichtet, einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Diese Zuzahlungen und Eigenanteile sind wie folgt geregelt:

  • Höhe der Zuzahlung: Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten pro Kalendertag, wobei ein Minimum von 5 Euro und ein Maximum von 10 Euro pro Tag festgelegt sind.
  • Befreiung bei Schwangerschaft: Wird die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung benötigt, entfällt die Zuzahlungspflicht vollständig.
  • Zuzahlungsbefreiung: Versicherte, die ihre jährliche Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Die Belastungsgrenze liegt bei 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei 1%.
  • Eigenanteil bei selbst beschaffter Hilfe: Wenn Versicherte eine Haushaltshilfe selbst organisieren, kann ein höherer Eigenanteil anfallen, falls die Kosten die von der Krankenkasse festgelegten Sätze übersteigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuzahlungen auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet werden. Versicherte sollten alle Belege sammeln und bei Erreichen der Grenze einen Antrag auf Befreiung bei ihrer Krankenkasse stellen. Einige Krankenkassen bieten auch Wahltarife oder Zusatzversicherungen an, die die Zuzahlungen reduzieren oder ganz übernehmen können. Eine individuelle Beratung durch die Krankenkasse kann helfen, die finanziellen Aspekte der Haushaltshilfe besser zu verstehen und mögliche Unterstützungsoptionen zu identifizieren.

Erstattung bei selbst beschafften Haushaltshilfen

Wenn Versicherte eine Haushaltshilfe selbst organisieren, bieten die Krankenkassen in der Regel eine Kostenerstattung an. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Vorherige Absprache: Es ist wichtig, die selbst beschaffte Hilfe vorab mit der Krankenkasse abzusprechen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.
  • Angemessene Höhe: Die Krankenkasse erstattet die Kosten in "angemessener Höhe". Was als angemessen gilt, kann je nach Krankenkasse und Region variieren.
  • Nachweis der Kosten: Für die Erstattung müssen Belege und Rechnungen eingereicht werden, die die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen.
  • Qualifikation der Hilfe: Die Qualifikation der selbst beschafften Haushaltshilfe kann Einfluss auf die Höhe der Erstattung haben.

Bei Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad werden in der Regel nur die Fahrtkosten und der nachgewiesene Verdienstausfall erstattet. Es ist ratsam, vor der Beschäftigung einer selbst organisierten Haushaltshilfe die genauen Erstattungsmodalitäten mit der Krankenkasse zu klären, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Einige Kassen bieten auch Pauschalen für selbst beschaffte Hilfen an, was die Abrechnung vereinfachen kann.

Leistungsumfang der Haushaltshilfe

Der Leistungsumfang einer Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse finanziert wird, ist breit gefächert und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Versicherten sowie der familiären Situation. Die Haushaltshilfe soll die alltäglichen Aufgaben übernehmen, die der Versicherte aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung vorübergehend nicht selbst erledigen kann. Zu den typischen Leistungen gehören:

  • Haushaltsführung: Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkaufen und Erledigung von Besorgungen
  • Kinderbetreuung: Beaufsichtigung und Versorgung von Kindern, einschließlich Hilfe bei Schulaufgaben und Freizeitgestaltung
  • Essenszubereitung: Planung und Zubereitung von Mahlzeiten für die Familie
  • Grundpflege: In einigen Fällen kann auch eine einfache Grundpflege des Versicherten Teil der Leistungen sein
  • Organisation des Haushalts: Strukturierung und Planung der täglichen Abläufe im Haushalt

Es ist wichtig zu betonen, dass der genaue Umfang der Leistungen individuell festgelegt wird und von der spezifischen Situation des Versicherten abhängt. Die Haushaltshilfe ersetzt keine professionelle Pflegekraft und ist nicht für medizinische oder komplexe pflegerische Aufgaben zuständig. In der Regel wird der Leistungsumfang in Absprache mit der Krankenkasse, dem behandelnden Arzt und dem Versicherten festgelegt, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten.

Einige Krankenkassen bieten auch erweiterte Leistungen an, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Dies kann beispielsweise eine längere Betreuungsdauer oder zusätzliche Unterstützungsangebote umfassen. Versicherte sollten sich daher direkt bei ihrer Krankenkasse über den möglichen Leistungsumfang informieren und gegebenenfalls individuelle Anpassungen besprechen.

Aufgaben einer Haushaltshilfe im Detail

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe sind vielfältig und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten und seiner Familie. Im Einzelnen können folgende Tätigkeiten zum Aufgabenbereich gehören:

  • Reinigung und Ordnung: Dazu zählen das Staubsaugen, Wischen, Staubwischen, Aufräumen und die Badezimmerreinigung.
  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen der Kleidung sowie Bettwäsche wechseln.
  • Einkaufen und Besorgungen: Planung und Durchführung von Einkäufen, Erledigung von Botengängen wie Post- oder Apothekenbesuche.
  • Essenszubereitung: Planung des Speiseplans, Kochen von Mahlzeiten, Vorbereitung von Snacks für Kinder.
  • Haushaltsorganisation: Terminplanung, Koordination von Handwerkern oder anderen Dienstleistern, Unterstützung bei der Haushaltsbudgetplanung.
  • Pflanzenpflege: Gießen und Pflege von Zimmerpflanzen, einfache Gartenarbeiten.
  • Tierpflege: Füttern und Versorgen von Haustieren, Gassi gehen mit Hunden.
  • Unterstützung bei der Körperpflege: Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Körperhygiene (sofern keine professionelle Pflege erforderlich ist).

Es ist wichtig zu betonen, dass die Haushaltshilfe keine medizinischen oder komplexen pflegerischen Aufgaben übernimmt. Der genaue Aufgabenbereich wird individuell festgelegt und sollte mit der Krankenkasse und dem Arzt abgestimmt werden. Die Hilfe soll den Versicherten entlasten und die Aufrechterhaltung des Haushalts sicherstellen, während dieser sich auf seine Genesung konzentrieren kann. Bei Familien mit Kindern liegt ein besonderer Fokus auf der Sicherstellung einer geregelten Tagesstruktur und der Betreuung der Kinder.

Beantragung der Haushaltshilfe

Die Beantragung einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Schritte. Hier ein Überblick über den Prozess:

  1. Ärztliche Verordnung: Der erste Schritt ist die Beschaffung einer ärztlichen Verordnung. Der behandelnde Arzt muss die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigen und die voraussichtliche Dauer angeben.
  2. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse: Informieren Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig über Ihren Bedarf. Viele Kassen bieten eine telefonische Beratung an und können Ihnen den Antragsprozess erklären.
  3. Ausfüllen des Antragsformulars: Die meisten Krankenkassen stellen ein spezielles Formular für die Beantragung einer Haushaltshilfe zur Verfügung. Dieses können Sie online oder in einer Geschäftsstelle erhalten.
  4. Einreichen der Unterlagen: Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit der ärztlichen Verordnung an Ihre Krankenkasse. Fügen Sie gegebenenfalls weitere relevante Dokumente bei, wie z.B. Nachweise über im Haushalt lebende Kinder.
  5. Prüfung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung. In manchen Fällen kann ein Hausbesuch oder eine weitere ärztliche Einschätzung erforderlich sein.
  6. Genehmigung und Organisation: Nach der Bewilligung hilft Ihnen die Krankenkasse in der Regel bei der Organisation der Haushaltshilfe oder vermittelt Ihnen einen geeigneten Dienstleister.

Beachten Sie, dass es wichtig ist, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, idealerweise sobald absehbar ist, dass Sie eine Haushaltshilfe benötigen werden. Dies gibt der Krankenkasse genügend Zeit für die Bearbeitung und ermöglicht eine nahtlose Versorgung. Sollten Sie Fragen zum Antragsprozess haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, Ihre Krankenkasse um Hilfe zu bitten. Viele Kassen bieten auch Online-Portale an, über die Sie den Status Ihres Antrags verfolgen können.

Notwendige Unterlagen und Schritte

Für eine erfolgreiche Beantragung einer Haushaltshilfe bei der Krankenkasse sind bestimmte Unterlagen erforderlich und spezifische Schritte zu befolgen. Hier eine detaillierte Übersicht:

Erforderliche Unterlagen:

  • Ärztliches Attest oder Verordnung, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe bestätigt
  • Ausgefülltes Antragsformular der Krankenkasse
  • Nachweis über im Haushalt lebende Kinder unter 12 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige (z.B. Geburtsurkunden, Pflegebescheid)
  • Bei selbst beschaffter Hilfe: Kostenvoranschlag oder Vertrag mit dem Dienstleister
  • Ggf. Einkommensnachweise für die Berechnung von Zuzahlungen

Schritte zur Beantragung:

  1. Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse zur Vorabklärung und Beratung
  2. Beschaffung der ärztlichen Verordnung beim behandelnden Arzt
  3. Ausfüllen des Antragsformulars (online oder in Papierform)
  4. Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
  5. Einreichung des vollständigen Antrags bei der Krankenkasse
  6. Nachreichen eventuell fehlender Dokumente auf Anfrage der Krankenkasse
  7. Abwarten der Entscheidung und ggf. Rücksprache mit der Krankenkasse

Es ist ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen und alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten. Bei Unklarheiten sollten Versicherte nicht zögern, ihre Krankenkasse um Unterstützung zu bitten. Eine gute Vorbereitung kann den Genehmigungsprozess beschleunigen und sicherstellen, dass die Haushaltshilfe rechtzeitig zur Verfügung steht.

Zusätzliche Leistungen und Sonderregelungen der Krankenkassen

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen bieten viele Krankenkassen zusätzliche Unterstützung und Sonderregelungen für ihre Versicherten an. Diese können den Zugang zu Haushaltshilfen erleichtern oder den Leistungsumfang erweitern:

  • Erweiterte Anspruchsvoraussetzungen: Einige Kassen gewähren Haushaltshilfe auch in Fällen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, z.B. bei weniger schweren Erkrankungen oder in besonderen familiären Situationen.
  • Verlängerte Leistungsdauer: Manche Kassen bieten eine Verlängerung der Haushaltshilfe über die üblichen 4 bzw. 26 Wochen hinaus an, wenn die medizinische Notwendigkeit besteht.
  • Flexiblere Altersgrenze für Kinder: Während das Gesetz eine Altersgrenze von 12 Jahren für Kinder im Haushalt vorsieht, können einige Kassen diese Grenze auf 14 oder sogar 16 Jahre anheben.
  • Unterstützung bei der Vermittlung: Viele Krankenkassen helfen aktiv bei der Suche nach geeigneten Haushaltshilfen oder arbeiten mit spezialisierten Dienstleistern zusammen.
  • Zusätzliche finanzielle Unterstützung: In Härtefällen können manche Kassen die Zuzahlungen reduzieren oder ganz erlassen.
  • Kombinationsleistungen: Einige Kassen bieten die Möglichkeit, Haushaltshilfe mit anderen Leistungen wie ambulanter Pflege zu kombinieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese zusätzlichen Leistungen von Kasse zu Kasse variieren können. Versicherte sollten sich daher direkt bei ihrer Krankenkasse über die spezifischen Angebote informieren. Oft sind diese Zusatzleistungen in den Satzungen der Krankenkassen festgelegt oder Teil von besonderen Versorgungsprogrammen. Eine individuelle Beratung kann helfen, die optimale Unterstützung für die persönliche Situation zu finden.

Rechtliche Aspekte und Widerspruchsmöglichkeiten

Bei der Beantragung und Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe spielen rechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Versicherte sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und wissen, wie sie vorgehen können, wenn ihr Antrag abgelehnt wird:

  • Gesetzliche Grundlage: Der Anspruch auf Haushaltshilfe ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt, insbesondere in § 38. Diese Regelung definiert die grundlegenden Voraussetzungen und den Leistungsumfang.
  • Ablehnungsbescheid: Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, muss sie dies schriftlich begründen. Der Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, die über die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert.
  • Widerspruchsverfahren: Gegen eine Ablehnung können Versicherte innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten.
  • Fristen beachten: Es ist wichtig, die im Bescheid genannte Widerspruchsfrist einzuhalten, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird.
  • Unterstützung suchen: Bei der Formulierung des Widerspruchs können Patientenberatungsstellen, Sozialverbände oder Rechtsanwälte für Sozialrecht helfen.
  • Klageweg: Wird auch der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Hier gelten ebenfalls Fristen, die zu beachten sind.

Es ist ratsam, bei einer Ablehnung zunächst das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen. Oft lassen sich Missverständnisse klären oder zusätzliche Informationen nachreichen, die zu einer Neubeurteilung führen können. Versicherte sollten ihre Situation detailliert schildern und gegebenenfalls zusätzliche ärztliche Stellungnahmen einholen, die die Notwendigkeit der Haushaltshilfe unterstreichen.

In komplexen Fällen oder bei wiederholter Ablehnung kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Sozialverbände bieten ihren Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung bei Widerspruchsverfahren an. Letztendlich dient das Widerspruchsverfahren dazu, die Rechte der Versicherten zu wahren und sicherzustellen, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Avanti Medic als Partner für qualifizierte Haushaltshilfe

Als spezialisierter Anbieter für häusliche Pflege und Alltagsunterstützung kann Avanti Medic eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Haushaltshilfe sein. Das Unternehmen bietet qualifizierte Pflegekräfte, die nicht nur bei der Haushaltsführung unterstützen, sondern auch eine umfassendere Betreuung ermöglichen. Dies ist besonders relevant für Senioren oder Menschen mit komplexeren Bedürfnissen, die über die Standardleistungen einer Haushaltshilfe hinausgehen.

Die Vorteile von Avanti Medic als Partner für Haushaltshilfe umfassen:

  • Individuell zugeschnittene Betreuungskonzepte, die sich an den spezifischen Bedürfnissen der Klienten orientieren
  • Qualifiziertes Personal mit Erfahrung in der Seniorenbetreuung und häuslichen Pflege
  • Flexibilität in der Leistungserbringung, die über die zeitlichen und inhaltlichen Grenzen der gesetzlichen Haushaltshilfe hinausgeht
  • Möglichkeit der Kombination von Haushaltshilfe mit grundpflegerischen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Beantragung und Abrechnung mit Krankenkassen oder anderen Kostenträgern

Für Klienten, die eine umfassendere oder längerfristige Unterstützung benötigen, kann Avanti Medic eine nahtlose Weiterbetreuung nach Ablauf der von der Krankenkasse finanzierten Haushaltshilfe anbieten. Dies gewährleistet Kontinuität in der Versorgung und kann den Übergang zu einer eventuell notwendigen Langzeitpflege erleichtern.

Interessenten sollten sich direkt an Avanti Medic unter www.avanti-medic.eu/de oder 0157-369-60-387 wenden, um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und die genauen Leistungen zu besprechen. Dabei kann auch geklärt werden, inwieweit die Dienste von Avanti Medic mit den Leistungen der Krankenkassen kombiniert oder ergänzt werden können, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.

Wenn Sie eine Pflegekraft für sich oder Ihre Angehörigen suchen, wenden Sie sich an Avanti Medic.

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